Eine kompetente betriebswirtschaftliche Beratung zeichnet sich durch eine schnelle und detaillierte Analyse aus. Problembereiche werden klar definiert und mit Hilfe von Kosten-Nutzen-Analysen kann das Potenzial der Unternehmung dargelegt werden.
Die Erstellung von langfristigen Betriebsentwicklungsprognosen verschafft Ihnen Planungssicherheit. Der zunehmende Wettbewerb und die enger werdenden Märkte erfordern zukunftsorientiertes und rasches Handeln.Dabei ist es wichtig, dass Sie alle betriebswirtschaftlichen Details im Blick haben. Nur so erkennen Sie Veränderungen frühzeitig und können rechtzeitig reagieren.
Von Beginn an. Ab der Existenzgründung sollten Sie Wert auf eine betriebswirtschaftliche Beratung legen. Sie können dabei auf einen unternehmensinternen Berater setzen oder sich extern kompetentes Wissen in Ihren Betrieb holen. Es ist ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Betriebsführung, dass Sie detailliert über Ihre Vermögenswerte Bescheid wissen. So können Sie über eine Expansion nachdenken. Damit ist aber die Unternehmungsentwicklung noch nicht abgeschlossen. Über Ihre Tätigkeit hinaus, beraten wir Sie auch bei einer eventuellen Nachfolgeregelung.
Neben der genannten Unternehmensentwicklung, die von einem Berater gemeinsam mit Ihnen geplant und ausgearbeitet wird, sind die Betriebsentwicklungsprognosen ein wichtiger Baustein. Sie erhalten so einen detaillierten Ausblick auf Ihren Gewinn, das Unternehmenskapital und die Liquidität. Eine Erstellung durchdachter Finanzanalysen, bei denen eine steuerliche Begutachtung mitbedacht wird, verschafft Ihnen einen Überblick. So können Sie sich mit Finanzierungsalternativen wie Leasing, Kauf u.v.m. auseinandersetzen. Außerdem sollten Sie den Bereich Wirtschaftsförderungsmaßen nicht außen vor lassen. Mit einer kompetenten betriebswirtschaftlichen Planung können sich neue Wege aufzeigen.
Mit unseren Erfahrungswerten und den daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen in unseren Prognosen Lösungen zum Vorteil Ihres Betriebes. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte arbeiten wir optimale und zukunftsorientierte Instrumente für den Erfolg Ihrer Unternehmung aus.
Richtige Informationsbeschaffung und Gründungsberatung sind entscheidend für den Erfolg junger Unternehmen. Je intensiver Sie sich mit Fragen zu Ihren potenziellen Kunden, Wettbewerbern, zu Ihrer Branche, den Kosten, Preisen, Umsätzen und dergleichen auseinandersetzen, desto größer sind die Chancen, dass Sie mit Ihrer beruflichen Selbständigkeit erfolgreich sein werden. Nutzen Sie die Unterstützungsmöglichkeit für Gründerinnen und Gründer durch unsere Steuerberatungskanzlei.
Wir informieren über Angelegenheiten in der Unternehmensgründung, rechtliche Aspekte und wichtige Angelegenheiten bei den ersten Schritten zum eigenen Betrieb. Zudem steht Ihnen unsere Steuerberatungskanzlei bei der Weiterentwicklung Ihrer Geschäftsidee zur Seite. Bei der Erstellung eines Businessplans und auch bei der Finanzierung Ihrer Pläne greifen wir Ihnen unter die Arme
Wir kennen den rechtlichen Rahmen und bieten Ihnen somit eine solide Grundlage für Ihr neues Unterfangen. Eine umfassende Gründungsplanung bezieht alle Unternehmensbereiche mit ein. Beispielsweise muss die Wahl der Rechtsform (GmbH, Personengesellschaft, Einzelunternehmen) des Unternehmens gut überlegt sein. Mit der Wahl der Rechtsform treffen Sie sowohl steuerliche als auch sozialversicherungs- und gewerberechtliche Entscheidungen. Unabhängig von der geplanten Unternehmensgröße stellen wir für Sie ein passendes Konzept zusammen und gehen dabei auf Ihre Vorstellungen ein.
Außerdem wirkt sich eine detaillierte Gründungsplanung positiv auf den zukünftigen Unternehmenserfolg aus. Wir begleiten Sie von der Erstellung eines Gründungskonzeptes bis zur Rechtsformwahl, unterstützen Sie bei der Ausschöpfung von Fördermitteln und darüber hinaus stellen wir für Sie einen Bankkontakt her, oder helfen Ihnen bei der Suche nach alternativen Finanzierungsformen. Sie können sich also voll und ganz auf Ihre Geschäftsidee konzentrieren und bereits von Anfang an richtig durchstarten.
Daneben unterliegt ihr regelmäßig die Pflege von Personaldaten, die Führung der Jahreslohnkonten und die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse bei Krankenkassen oder gesetzlichen Versicherungen. Die Lohnbuchhaltung kann sowohl firmenintern bearbeitet als auch Ihrem Steuerberater übertragen, also ausgelagert, werden.
Dazu gehören die Abführung von Steuern und Beiträgen für die Mitarbeiter, sowie die Beitragszahlung für die gesetzliche Unfallversicherung der Angestellten. Der Arbeitgeber ist dem Gesetzgeber gegenüber für die fristgerechte Bezahlung von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag verantwortlich. An die vom Arbeitnehmer ausgewählte gesetzliche Krankenkasse müssen die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ermittelt und rechtzeitig überwiesen werden.
Für jeden Arbeitnehmer muss demnach ein Lohnkonto eingerichtet und laufend gepflegt werden. Das bedeutet für ein Unternehmen erheblichen Kosten – und Zeitaufwand, der je nach Größe und Unternehmensform des Gewerbebetriebes schwankt. Unser Steuerberatungsbüro bietet für Ihr Unternehmen eine maßgeschneiderte Abwicklung der Lohnbuchführung an.
Es ist natürlich wichtig, einen sinnvollen Kompromiss zwischen ökologisch sinnvollem Auslagern der Lohnbuchführung und dem Verbleib von unternehmensrelevanten Daten im Betrieb zu finden. Die Unternehmen, die sämtliche Aufgaben der Lohnbuchhaltung in die eigene Hand nehmen, laufen Gefahr, ein derart hohes Maß an Eigeninitiative, Kosten und Know-how langfristig nicht gewährleisten zu können –
Externe Lohnbuchhaltung hat den Vorteil, dass sie sich voll und ganz auf die Finanzlage ihres Kunden konzentrieren kann und für die unterschiedlichen Fachbereiche über geschultes Personal verfügt. Alle unsere Mitarbeiter sind durch Fort- und Weiterbildungen stets auf dem neuesten Stand. Eine weitere wichtige Voraussetzung, die für eine erfolgreiche Personalabrechnung gegeben sein muss, ist die gesetzeskonforme Bedienung einer an den Betrieb angepassten Software.ei der Ausschöpfung von Fördermitteln und darüber hinaus stellen wir für Sie einen Bankkontakt her, oder helfen Ihnen bei der Suche nach alternativen Finanzierungsformen. Sie können sich also voll und ganz auf Ihre Geschäftsidee konzentrieren und bereits von Anfang an richtig durchstarten.
Eine Lohnbuchführung ohne eine hochentwickelte Datenverwaltung kann vor allem in großen Unternehmen nicht effektiv gewährleistet werden. Hier spielen geeignete Programme und ausgebildete Fachkräfte eine wichtige Rolle.
Im Übrigen ist auch hier der Kostenfaktor nicht zu unterschätzen, den eine interne Datenverarbeitung mitsamt den notwendigen Programmen birgt – unsere Steuerberatungskanzlei entlastet dahingehend. Bei einer Bearbeitung der monatlichen Abrechnungen von Löhnen und Gehältern durch unsere Steuerkanzlei liegen die Vorteile für Sie auf der Hand. Ihr Unternehmen hat mehr Kapazitäten frei für das eigentliche Kerngeschäft, es tauchen keine Kosten für moderne Software und dessen Wartung auf. Sie brauchen sich um keine Neuerungen hinsichtlich der Lohnbuchführung mehr kümmern. Die Abrechnungen werden für Sie zeitnah abgewickelt und rechtzeitig übergeben.
Die externe Lohnbuchführung hat längst in etablierte Betriebe Einzug gehalten. DIE VORTEILE SPRECHEN FÜR SICH UND SCHWIERIGKEITEN MIT MÖGLICHEN ABRECHNUNGSFEHLERN WIRD VON VORNHEREIN AUS DEM WEG GEGANGEN.
Diese Finanzbehörde sieht die vorgelegten Daten ein und kann somit die eigentlich zu zahlende Steuerlast eines Jahres berechnen. Es kann also nach Sichtung der persönlichen Daten eine Steuerrückerstattung oder eine Steuernachzahlung erfolgen. Dies hängt immer davon ab, welche unvorhersehbaren Aufwendungen diejenige Person oder das Gewerbe mit sich bringt. Die Steuererklärung ist sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen wichtig und wird für beide Parteien beim Finanzamt eingereicht. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung wird von uns für Sie übernommen. Im Folgenden werden die Arten der gängigsten Steuererklärungen erläutert.
Hierbei richtet sich die als Steuer abzuführende Geldsumme vor allem nach dem Bruttoverdienst eines Jahres bei Einzelpersonen oder verheirateten Paaren. Es kommen hierbei verschiedene Faktoren zum Tragen, welche im günstigsten Fall die bereits im Laufe des Jahres erbrachte Steuerlast schmälern und beim sogenannten Lohnsteuerausgleich sogar zu einer geldwerten Erstattung durch das Finanzamt führen. Für alle Personengruppen ist es verpflichtend eine jährliche Steuererklärung abzugeben, wenn im Laufe des Steuerjahres Ereignisse vorgefallen sind, die das Steuermaß beeinflussen können. Hierzu zählen beispielsweise der Erhalt von Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld über einen festgelegten Betrag hinaus oder bei Abrechung von Steuerklasse VI für steuerpflichtige Zusatzverdienste.
Es ist natürlich möglich, die jährliche Steuererklärung selbst zu verfassen und beim Finanzamt einzureichen. Jedoch benötigt man hierfür bereits einige Kenntnisse des Steuerrechts, um beispielsweise die korrekte äußere Form der Unterlagen und die richtige Zusammenstellung der Formulare einhalten zu können.
Die Bearbeitung der jährlichen Steuererklärung durch einen Steuerberater schlägt zwar durch ein Bearbeitungsentgelt zu Buche, dessen Höhe sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung richtet. Es ist allerdings bei einem Steuerberater wahrscheinlicher, die größtmögliche Summe erstattet zu bekommen, da er mit steuerlichen Angelegenheiten vertraut ist und die sich laufend ändernden Berechnungsstrategien und Freibeträge kennt.
Sie ist eine Offenlegung der Daten, welche das Einkommen von juristischen Personen (Genossenschaften, Kapitalgesellschaften, Stiftungen usw.) wiederspiegelt. Zudem ist die Steuer ausnahmslos zu entrichten, egal ob der Gewinn dem Unternehmen selbst zusteht oder an die Anteilseigner (Gesellschafter einer GmbH) ausgezahlt wird.
Neben den angesprochenen Kapitalgesellschaften fallen auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (UG), Versicherungsvereine und Betriebe gewerblicher Art innerhalb einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. eine Industrie-und Handelskammer) unter die Körperschaftsteuer.
Es ist ersichtlich, dass sich dieses Gebiet in der Finanzwelt äußerst umfangreich darstellt und mit vielen potentiellen Fehlerquellen bei der Erstellung verbunden ist. Die Gesetzgebung zum Thema der korrekten Steuererklärung ändert sich laufend und es kommen ständig Gerichtsurteile hinzu, welche für einen Laien weniger verständlich sind.
Unsere Steuerkanzlei verfügt über die nötige Fachkompetenz, die Steuerlast Ihres Unternehmens oder von Ihnen als Privatperson zu minimieren. Es werden alle legalen Mittel des Steuerrechts ausgeschöpft. Ihr Aufwand, eine korrekte Steuererklärung abzugeben, gestaltet sich durch die Abwicklung durch unsere Kanzlei als sehr gering. Sie überlassen uns nur die über das Jahr angefallenen Unterlagen. Unsere Kanzlei erstellt eine Steuerklärung unter Ihrem Mandat, kommuniziert mit der zuständigen Finanzbehörde und klärt eventuell auftretende Schwierigkeiten direkt und unkompliziert.
Alle betriebsrelevanten Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden hier mit den Methoden der Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. Am Ende einer gewissen Zeitspanne (Monat, Quartal, Jahr) werden die Konten abgeschlossen und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt, welche den Gewinn oder auch Verlust des Unternehmens gegenüber Kontrollbehörden nachweist. Die Finanzbuchhaltung ist für viele Unternehmensgrößen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht ergibt sich den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. HGB).
Die Buchhaltung der Finanzen eines Unternehmens muss transparent und logisch geführt werden und auf Verlangen der Steuerbehörden auch noch nach Jahren vorgelegt werden können. Dazu gibt es in unregelmäßigen Abständen Steuerprüfungen. Da die Erfassung und Auswertung der Daten heute per elektronischer Datenverarbeitung erfolgt, finden Kontrollen innerhalb der Programme statt. Zudem ist es gängige Praxis, das EDV-Systeme der Finanzbuchführung in Kontrollprogramme eingespeist werden, um die Richtigkeit der Buchungen in kürzester Zeit zu durchleuchten. Die Finanzbuchführung ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens, welche sich in der Ausführlichkeit nach der vorliegenden Unternehmensform richtet.
Es wird der jährliche Erfolg der Unternehmung festgestellt und diese Erfassung ist sowohl für einen Kleinbetrieb, als auch für einen Konzern wichtig (Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung). Neben einer jährlichen Übersicht der Vermögenslage des Unternehmens können wir Ihnen auch ein monatliche bis hin zu einer täglichen Übersicht bieten. Weiterhin dient die Finanzbuchführung der Ermittlung des Vermögens und der Schulden der Gewerbeeinheit (Bilanzierung der Unternehmung).
Zusammengefasst stellt die Finanzbuchführung die wesentliche Grundlage für Ihre Unternehmenssteuerung dar. Sie ist die Grundlage für die richtige Erstellung des Jahresabschlusses, für betriebswirtschaftliche Auswertungen und ein Instrument zur Kontrolle der betrieblichen Prozesse.
In diesem wichtigen Tätigkeitsfeld unterstützen wir Sie als Steuerberatungskanzlei kompetent und mit bestem Fachwissen. Wir stellen sicher, dass Ihre Finanzbuchführung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ordnungsgemäß erstellt und weitergeleitet wird. Außerdem können wir gewährleisten, dass die relevanten Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sicher lesbar verwahrt werden. Sie können sich durch unsere logischen Aufschlüsselungen Ihrer betrieblichen Prozesse einen Überblick über die aktuelle Unternehmensentwicklung verschaffen und somit einen Blick in die wirtschaftliche Zukunft Ihrer Unternehmung werfen. Durch die ordentlich geführte Finanzbuchführung können somit Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und durch gezieltes Gegensteuern der Betriebsführung behoben werden.
Eine externe Finanzbuchführung durch unsere Steuerkanzlei bietet Ihnen entscheidende Vorteile. Mit klar verständlichen Unterlagen verbessern Sie Ihre Verhandlungsposition bei Bankgesprächen und können durch professionelles Auftreten punkten. Als Steuerberater entlasten wir Sie von den steuerlichen und kaufmännischen Pflichten. Als unternehmensnahe Berater werten wir darüber hinaus die gesammelten Daten unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedingungen für Sie aus. Anhand von aussagekräftigen und übersichtlichen Berechnungen erhalten Sie ein zuverlässiges Steuerinstrument für betriebswirtschaftliche Entscheidungen.
Neben unserem Wissen und unserer Erfahrung nutzen wir moderne Kommunikationsmittel, zukunftsweisende Technik und aktuelle Software, um Ihnen die Zusammenarbeit mit uns so sicher und einfach wie möglich zu gestalten. Sie haben dadurch die Gewissheit, dass alle Angaben vollständig und termingerecht an das Finanzamt übermittelt werden und Sie sparen viel Zeit und Mühe. Das gilt insbesondere, wenn Sie sich für die digitale Form der Finanzbuchführung entscheiden und uns Ihre Belege über eine verschlüsselte Datenübertragung übermitteln. Unsere betriebsinterne Software gewährleistet Ihnen eine hohe Qualität der Buchhaltung und Sie können zudem jederzeit auf Ihre Daten zugreifen, Aktualisierungen mitteilen und in den Bearbeitungsprozess eingreifen.
Die sogenannte Außenprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Die Zahl der Betriebsprüfungen ist in den letzten Jahren enorm in die Höhe geschnellt. Bei einem Unternehmer werden hier speziell die Einkunftsarten seines Gewerbebetriebs geprüft. Je nach Größe des Unternehmens und Umfang der Buchführungsunterlagen kann eine solche Prüfung zwischen einem Tag und mehreren Wochen dauern.
Es wird der jährliche Erfolg der Unternehmung festgestellt und diese Erfassung ist sowohl für einen Kleinbetrieb, als auch für einen Konzern wichtig (Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung). Neben einer jährlichen Übersicht der Vermögenslage des Unternehmens können wir Ihnen auch ein monatliche bis hin zu einer täglichen Übersicht bieten. Weiterhin dient die Finanzbuchführung der Ermittlung des Vermögens und der Schulden der Gewerbeeinheit (Bilanzierung der Unternehmung).
Zusammengefasst stellt die Finanzbuchführung die wesentliche Grundlage für Ihre Unternehmenssteuerung dar. Sie ist die Grundlage für die richtige Erstellung des Jahresabschlusses, für betriebswirtschaftliche Auswertungen und ein Instrument zur Kontrolle der betrieblichen Prozesse.
In diesem wichtigen Tätigkeitsfeld unterstützen wir Sie als Steuerberatungskanzlei kompetent und mit bestem Fachwissen. Wir stellen sicher, dass Ihre Finanzbuchführung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ordnungsgemäß erstellt und weitergeleitet wird. Außerdem können wir gewährleisten, dass die relevanten Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sicher lesbar verwahrt werden. Sie können sich durch unsere logischen Aufschlüsselungen Ihrer betrieblichen Prozesse einen Überblick über die aktuelle Unternehmensentwicklung verschaffen und somit einen Blick in die wirtschaftliche Zukunft Ihrer Unternehmung werfen. Durch die ordentlich geführte Finanzbuchführung können somit Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und durch gezieltes Gegensteuern der Betriebsführung behoben werden.
Es können sich aber bei unübersichtlicher Buchführung und mangelnden Kenntnissen des Steuerrechts leicht Fehler bei der Betriebsführung einschleichen.DER UMWELT
Eine Steuerschuld kann einem Unternehmen bereits die Existenz kosten.
Falls einer oder mehrere der aufgeführten Sachverhalte auf Ihr Unternehmen zutreffen, sollten Sie sich umgehend an eine Steuerberatungskanzlei wenden. Der prüfende Finanzbeamte erscheint zwar nur nach rechtzeitiger Vorankündigung und unter Einhaltung einer Frist in Ihrem Unternehmen. Ihre Buchhaltung sollte aber dennoch in dieser kurzen Zeit auf Vordermann gebracht werden. In dieser Vorbereitungsphase bietet sich die Zuhilfenahme unserer Steuerkanzlei an.
Unsere Mitarbeiter kennen sich im Steuerrecht aus und wissen, auf was es bei der Betriebsprüfung ankommt. Der Steuerberater kann mit Ihnen die Unterlagen gezielt aufbereiten und sie dem Betriebsprüfer präsentieren. Falls der Finanzbeamte trotzdem eine Unstimmigkeit aufdecken sollte, weiß unser Steuerberater wie man darauf reagiert und welche Einspruchsfristen in den jeweiligen Fällen gelten.
Nachdem die Betriebsprüfung abgeschlossen ist, sollte auf jedem Fall eine Abschlussbesprechung vereinbart werden. Hierzu muss der Steuerprüfer seine festgestellten Mängel offenlegen und es wird nochmals über den Sachverhalt diskutiert.
Unsere geschulten Steuerberater können hier noch manche festgestellte Steuernachzahlung mit gezielten Argumenten abfedern. Deshalb ist das Heranziehen eines Steuerberaters insbesondere bei der Vorbereitung und während einer Betriebsprüfung eine lohnende Investition.
Er gibt nicht nur Auskunft über finanziellen Erfolg oder Misserfolg einer Unternehmung, sondern er kann auch Prognosen über die weitere wirtschaftliche Situation im Hinblick auf Kreditwürdigkeiten und das Auftragsvolumen im kommenden Jahr geben. Obwohl kleine Gewerbetreibende und Ein-Mann-Betriebe nicht gesetzlich zu einem Jahresabschluss verpflichtet sind, ist es sinnvoll eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung beispielsweise bei einem Steuerberater erstellen zu lassen. Für große und mittelgroße Unternehmen besteht eine dreimonatige Erstellungsfrist des Jahresabschlusses.
Er kann bis zu 12 Monate des Folgejahres betragen. Um den Jahresabschluss gesetzeskonform abwickeln zu können, ist eine ordentlich geführte Buchhaltung wichtig. Dazu zählen insbesondere eine rechtzeitige und gewissenhafte Inventur der Lagerbestände und eine genaue Ermittlung der geplanten Abschreibungen. Diese Vorarbeiten erleichtern es, das Geschäftsjahr abzuschließen. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, wie ein Jahresabschluss gegliedert ist. Insbesondere für einen einzelnen Gewerbetreibenden ist es schwierig, alle Anforderungen eines korrekten Jahresabschlusses einzuhalten. Daher ist es ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden.
Bestimmte Unternehmen, etwa ab einer festgelegten Betriebsgröße oder Handelsform, müssen einer Veröffentlichung des Jahresabschlusses zustimmen. Bei Nichteinhaltung der Frist zum Einreichen der Dokumente können Geldbußen veranschlagt werden. Um Missverständnissen und Falschauskünften beim jährlichen Abschluss des Geschäftsjahres aus dem Weg zu gehen, bietet sich eine Zusammenarbeit mit einem Steuerberater an.
Die beauftragte Person oder Kanzlei ist mit den sich laufend ändernden gesetzlichen Vorgaben vertraut und wickelt die steuerrelevanten Dinge in Kooperation mit dem Gewerbetreibenden ab. Der Unternehmer behält auch während eines Geschäftsjahres den Überblick über die wirtschaftliche Situation, da durch einen beauftragten Steuerberater Zwischenbilanzen erstellt werden können. Diese Zwischenbilanzen erleichtern dem Steuerberater wiederum einen zügigen Jahresabschluss anzufertigen, da er durch die aktuellen Geschäftszahlen immer über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens im Bilde ist.
Hier finden Sie die Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern.
Wir stellen Ihnen wichtige Dokument zum Download zur Verfügung.
Markus Eckert Steuerberater • Rechtsanwalt
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